Von der Irritation zur AG
Konfliktbearbeitung, die Diskriminierung mitdenkt – klingt selbstverständlich. Und doch stoßen viele Praktiker:innen in Kommunen an sehr konkrete Grenzen, wenn Rassismus, ungleiche Machtverteilung und Ausschlüsse im Spiel sind.
In der Arbeitsgruppe „Rassismus und Diskriminierung“ der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung gingen wir deshalb einer einfachen Frage nach: Welche Anliegen und Irritationen bringen Menschen mit, die tagtäglich in kommunalen Konflikten arbeiten?

Zu diesem Austausch lud die AG sowohl Praktiker:innen als auch Vertreter:innen aus der Wissenschaft ein, von der sie sich Anregungen zur Beantwortung dieser praktischen Fragen versprachen. Die ConflictA als wissenschaftliche Einrichtung mit Transferschwerpunkt bot sich hier als Partner an. In mehreren Online‑Treffen haben wir Praxiserfahrungen gesammelt und auf einem virtuellen Board gebündelt. Dabei wurde eine große Spannbreite von Fragen sichtbar: Von grundsätzlichen Fragen zur Bedeutung wissenschaftlicher Begriffe und Konzepten für die kommunale Konfliktbearbeitung bis hin zu spezifischen Fragen, die sich aus konkreten Situationen der Konfliktbearbeitungspraxis ergeben haben. Die in diesen Gesprächen gesammelten Fragen haben wir anschließend in Kooperation mit dem Friedenskreis Halle systematisiert und möchten sie hier zunächst kommentiert zur Verfügung stellen.
In unserem Online-Workshop „Forschung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Rassismus für die lokal-kommunale Konfliktbearbeitung“ am 31.08.2026. 15:00 – 17:00 haben wir zudem Wissenschaftlerinnen eingeladen, ihre Perspektive auf ausgewählte Fragen zu teilen.
Fragen aus der Praxis
Wir haben die Fragen in drei Themenblöcken zusammengefasst und möchten sie hier mit einem kurzen Kommentar zu ihrer Relevanz abbilden:
Cluster 1: Ein- und Ausschlüsse im Arbeitsfeld
Ein grundlegendes Problem betrifft die Strukturen des Feldes selbst. Personal ist überwiegend privilegiert (weiß, akademisch) positioniert. Wie die wenigen nicht privilegierten Professionellen mit Diskriminierung konfrontiert sind, wird bislang kaum systematisch adressiert. Es stellt sich daher die Frage, ob und welche Schutzkonzepte für Expert:innen, wie z.B. Konfliktberater:innen existieren und wie diese weiterentwickelt werden können.

Eng damit verbunden ist die Frage nach den Kriterien, nach denen Beratungspersonen ausgewählt werden. Werden die Sensibilität für gesellschaftliche Machtverhältnisse und die eigene Positioniertheit als professionelle Expertise oder notwendige Ressource anerkannt, und entsprechend honoriert? Wie können Zugänge für marginalisierte und benachteiligte Personen aktiv geschaffen werden, um die Qualität der Arbeit insgesamt zu verbessern? Konkret bedeutet dies auch zu fragen: Wie werden BIPoC dabei gestärkt, diese Arbeit selbst zu gestalten – und wie können Konfliktbearbeitungsteams vielfältiger werden? Auf einer strukturellen Ebene bleibt schließlich zu klären, wie diskriminierende und Diskriminierung reproduzierende Strukturen innerhalb der Konfliktbearbeitungs-Community selbst erkannt und verändert werden können.
Was wir darin sehen:
In diesen Fragen steckt die Erfahrung, dass Konfliktbearbeitung nie „von außen“ und neutral geschieht, sondern von Menschen angeboten wird, die selbst in gesellschaftliche Machtverhältnisse eingebunden sind. Wer selbst vermittelnd arbeitet oder als Berater:in lokale Akteure berät, wie Konflikte bearbeitet werden können, ist in Deutschland oft weiß, akademisch geprägt und eher privilegiert. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Expert:innen oftmals genau deswegen von Verwaltungen und anderen etablierten Akteuren als kompetent und „neutral“ wahrgenommen werden. Für viele benachteiligte Gruppen gilt das Gegenteil: Ihre Perspektiven sind in öffentlichen Foren und Gremien unterrepräsentiert, und sie können sich nicht sicher sein, dass ihre Erfahrungen mit Rassismus oder anderen Diskriminierungsformen wirklich verstanden und ernst genommen werden. Die Fragen dieses Clusters machen deutlich, dass es für die Qualität von Konfliktbearbeitung zentral ist, wer überhaupt in den „Bearbeitungs-Raum“ kommt: Wer wird angesprochen, wessen Perspektive wird einbezogen, wer wird als kompetent für den Konflikt und seine Bearbeitung anerkannt, und wer bleibt – als Expert:in für die Bearbeitung wie als Konfliktbeteiligter – strukturell außen vor?
Diese Fragen zeigen auch, wie sehr das Feld der Konfliktbearbeitung selbst Teil der Machtverhältnisse ist, mit denen es arbeitet. Sie machen sichtbar, dass es für die Qualität von Prozessen nicht reicht, auf „Professionalität“ zu verweisen – entscheidend ist, wer überhaupt in diese Professionalität hineinwächst, welche Biografien und Erfahrungen repräsentiert sind und welche systematisch fehlen. Sie verweisen damit auf einen noch unscharfen Bereich der Praxis: Ein Feld, das demokratische Aushandlung stärken möchte, muss sich seiner eigenen Ein- und Ausschlüsse konsequent stellen.
Cluster 2: Positioniertheit von Berater:innen in der kommunalen Konfliktberatung1
Diesem Cluster liegt die Annahme zugrunde, dass Menschen – abhängig von ihrer Positioniertheit – in sozialen Interaktionen unterschiedlich wahrgenommen werden. Und dass sich das unmittelbar auf die Dynamiken in Beratungsprozessen auswirkt: Wer wird als kompetent, neutral oder glaubwürdig wahrgenommen? Welche Gruppen können aufgrund der Positionierung von Professionellen in Beratungsprozessen darauf vertrauen, gehört und verstanden zu werden, und sich daher produktiv in Prozesse einbringen? Wen nehmen Beratungspersonen in Prozessen ernst – und wessen Perspektive wird möglicherweise unbewusst marginalisiert?
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die eigene Positioniertheit Beratungsprozesse beeinflusst, etwa durch selektive Wahrnehmung oder beispielsweise die Zuschreibung von Gruppenzugehörigkeiten im Konflikt. Diese Dimension wurde bislang in Theorie und Ausbildung der Konfliktbearbeitung nicht systematisch ausbuchstabiert.
Was wir darin sehen:
Die Fragen in diesem Cluster rücken die eigene Positioniertheit in den Mittelpunkt: Wie beeinflusst es einen Prozess, ob Berater:innen z.B. als weiß oder als of Color gelesen werden, ob sie Rassismuserfahrungen gemacht haben oder zu einer anderen marginalisierten Gruppe gehören, ob sie akademisch sozialisiert sind, aus armen Verhältnissen kommen, in Ost- oder Westdeutschland aufgewachsen sind? In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass diese Merkmale mit Zuschreibungen von Neutralität, Kompetenz und Glaubwürdigkeit verknüpft sind. Bestimmte Akteure fühlen sich von einem Team sofort angesprochen und repräsentiert, andere erleben dieselben Personen als distanziert oder nicht für sie „gemeint“.

Hier wird spürbar, dass Allparteilichkeit und Neutralität keine abstrakten Haltungen sind, sondern an sehr konkrete Personen, Perspektiven und Biografien gebunden sind. Die Fragen legen offen, wie eng Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Deutungsmacht an gesellschaftliche Positionierungen geknüpft sind – und wie schnell vermeintlich „allparteiliche“ Beratung für manche Gruppen wie eine weitere Instanz der Abwertung wirkt. Gleichzeitig steckt in ihnen ein produktiver Impuls: Wenn Positioniertheit anerkannt und reflektiert wird, kann sie zum Zugangsschlüssel werden.
Cluster 3: Methodische Fragen
Methodisch ergeben sich erhebliche Spannungen, sobald strukturelle Diskriminierung oder Diskriminierung zwischen Konfliktparteien im Rahmen klassischer Konfliktbearbeitungslogiken bearbeitet wird. Welche Strukturen werden reproduziert, wenn Beratungspersonen mit „allen Seiten“ sprechen und Diskriminierung als „Konflikt“ rahmen anstatt Machtungleichgewichte explizit zu machen? Was wird damit aufgewertet – und welche Betroffenen werden dadurch verprellt oder erneut verletzt?
Für externe Expert:innen der Konfliktbearbeitung stellt sich die praktische Frage, wie sie diskriminierende Einflüsse in Bearbeitungsprozessen so weit wie möglich reduzieren können – und wie Räume und Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen, um dies zu ermöglichen. Konkret: Wie sind Mediations- und anderen Beratungssituationen zu gestalten, wenn Konflikte durch rassistische Strukturen geprägt sind? Welche Konsequenzen hat dies für die verwendete Sprache (wording, akademisches Sprechen, Verdollmetschung), Intervention und Nachsorge?
Privilegierte und Profiteur:innen von Diskriminierung
Ein besonderes methodisches Problem entsteht im Umgang mit Akteuren, die ein strategisches Interesse daran haben, Konflikte zu schüren oder aufrechtzuerhalten. Wie unterscheidet man – und ist diese Unterscheidung überhaupt notwendig – zwischen Personen mit unbewussten, verinnerlichten Machtideologien und solchen, die strategisch und gezielt agieren?
Hinzu kommt die Frage des Auftraggeber:innen-Bias: Wer rahmt den Konflikt, und welche Konflikte werden durch diese Rahmung ausgeblendet? In der Kommunalen Konfliktberatung beispielsweise sind Auftraggeber:innen stets Verwaltungsspitzen, die den Konflikt möglicherweise anders rahmen als Konfliktbeteiligte. Zudem werden viele Bearbeitungs- und Beratungsprozesse aus öffentlichen Geldern bezuschusst, die einen inhaltlichen Fokus vorgeben. Im Fall der. Bereits genannten Kommunalen Konfliktberatung ist dies eine Ausrichtung auf Migration und Teilhabe. Gleichzeitig birgt die Konfliktperspektive aber auch Potential: Sie kann als Brücke dienen, um machtkritische Perspektiven für unterschiedliche Akteure anschlussfähig zu machen.
Beteiligte an Prozessen
Wenn Konfliktparteien in Machtstrukturen sehr unterschiedlich positioniert sind, reicht eine rein verfahrensorientierte Gleichbehandlung nicht aus. Es braucht gezielte Strategien zum Abbau von Barrieren, die eine gleichberechtigte Beteiligung überhaupt erst ermöglichen. Wie das gelingen kann, ist offen.
Betroffene von Diskriminierung
Wer definiert, was ein bearbeitungswürdiger Konflikt ist und wann eine Bearbeitung als erfolgreich gilt? Diese Definitionsmacht liegt häufig nicht bei Betroffenen von Diskriminierung selbst. Gleichzeitig bietet die Arbeit an Framings die Möglichkeit, gemeinsam neue Deutungsrahmen zu entwickeln.

Ein weiteres zentrales Problem ist die Nichtzugänglichkeit: Viele benachteiligte Menschen entscheiden sich bewusst dafür, sich nicht an Konfliktbearbeitungsprozessen zu beteiligen. Diese Distanzierung kann eine legitime Widerstandsstrategie darstellen. Ist das das Ziel Zugänge zu benachteiligten Gruppen zu schaffen auch eine Strategie, die Schutz- und Widerstandsräume einreißt? Welchen Risiken (aus der Dominanzgesellschaft und eigenen Communities) setzen sich benachteiligte Menschen aus, wenn sie sich an Konfliktbearbeitungsprozessen beteiligen?
Weiter ist der Umgang damit zu klären, wenn eine Konfliktpartei von anderen Parteien aufgrund von Ideologien der Ungleichwertigkeit nicht als gleichwertig anerkennt.
Was wir darin sehen:
Privilegierte und Profiteur:innen von Diskriminierung – Was wir darin sehen
Diese Fragen legen einen Nerv frei, der in vielen Verfahren bislang ausgespart bleibt – nämlich die Rolle derjenigen, die von diskriminierenden Strukturen profitieren oder sie aktiv aufrechterhalten. Sie machen deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob wir mit Menschen arbeiten, die unbewusst in Machtverhältnisse eingebunden sind, oder mit Akteur*innen, die Konflikte strategisch schüren, um ihre Position zu sichern oder Macht zu erweitern. Indem sie nach der Grenze zwischen „unbewussten Ideologien“ und kalkuliertem Handeln fragen, stellen sie die Praxis vor eine heikle, aber notwendige Aufgabe: Wie benennen wir Verantwortung klar, ohne vorschnell zu moralisieren – und ohne strategische Einflussnahme zu verharmlosen? Zugleich machen die Fragen sichtbar, wie sehr klassische Verfahren dazu tendieren, alle Positionen zunächst symmetrisch zu behandeln. Sie irritieren damit genau diesen Reflex und öffnen den Blick dafür, dass Menschen, die von Diskriminierung profitieren, anders adressiert werden müssen als jene, die sie erfahren.
Beteiligte an Prozessen
Hinter diesen Fragen steht die Erfahrung, dass „Beteiligung“ in diskriminierenden Kontexten nie einfach nur ein technisches Setting ist, sondern mit sehr konkreten Risiken und Kosten verbunden ist. Wenn benachteiligte Menschen sich bewusst gegen eine Teilnahme entscheiden, wird das schnell als Desinteresse oder „Schwierigkeit“ gelesen – die Fragen fordern uns dazu heraus, diese Distanzierung stattdessen als mögliche Schutz‑ oder Widerstandsstrategie ernst zu nehmen. Sie machen sichtbar, dass es nicht genügt, Einladungen auszusprechen oder „offene Formate“ zu schaffen, wenn die reale Drohung von Sanktion, Stigmatisierung oder zusätzlicher Belastung im Raum steht. Gleichzeitig rücken die Fragen jener in den Blick, die an diskriminierenden Einstellungen bewusst oder unbewusst festhalten und andere deshalb nicht als gleichwertige Konfliktparteien anerkennen. Damit stellen sie die Praxis vor eine Kernfrage: Wie können Prozesse gestaltet werden, in denen benachteiligte Gruppen sprechen können, ohne ihre Schutzräume zu verlieren – und in denen zugleich deutlich wird, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller keine verhandelbare Option ist, sondern Grundlage jedes ernstzunehmenden Verfahrens?
Betroffene von Diskriminierung
Diese Fragen holen die Erfahrungsebene der Betroffenen selbst ins Zentrum und hinterfragen die oft implizite Erwartung, dass „gute“ Konfliktbearbeitung alle an den Tisch bringt. Sie machen deutlich, dass Menschen, die Rassismus oder andere Diskriminierung erleben, einen hohen Preis zahlen können, wenn sie sich sichtbar in Verfahren begeben – gegenüber der Dominanzgesellschaft ebenso wie in ihren eigenen Communities. In der Verweigerung, sich zu beteiligen, steckt damit häufig nicht Resignation, sondern eine sehr bewusste Abwägung: Welche Räume geben mir Sicherheit, welche setzen mich erneut der Gefahr aus, dass mir nicht geglaubt wird, dass ich angegriffen oder instrumentalisiert werde? Indem die Fragen diesen Widerspruch offenlegen, verschieben sie den Blick von der „fehlenden Beteiligung“ hin zu den fehlenden sicheren Rahmenbedingungen. Sie erinnern daran, dass es genauso legitim sein kann, Widerstands‑ und Schutzräume zu verteidigen, wie an offiziellen Prozessen mitzuwirken – und dass diskriminierungssensible Konfliktbearbeitung diese Ambivalenz nicht wegmoderieren, sondern anerkennen und in ihre Gestaltung einbauen muss.
Ausblick: Was aus den Fragen werden kann
Die hier gebündelten Praxisfragen machen deutlich, wo die Praxis der Konfliktbearbeitung ihren eigenen Ansprüchen an Gerechtigkeit, Teilhabe und Schutz noch nicht genügt und wo Forschung und Weiterbildung gefordert sind, neue Wege zu eröffnen.

Für uns an der ConflictA heißt das, dass wir uns weiter systematisch mit diesen Fragen beschäftigen werden und Impulse im Austausch mit unseren Praxispartnern formulieren werden. Gleichzeitig verstehen wir die hier versammelten Fragen ausdrücklich als Einladung an andere Einrichtungen, sich mit ihnen auch aus Forschungsperspektive auseinanderzusetzen. Sie markieren Ansatzpunkte für empirische Studien, theoretische Weiterentwicklungen und kooperative Projekte, die die Schnittstelle von Rassismus‑, Diskriminierungs‑ und Konfliktforschung stärken können.
Die in der Arbeitsgruppe gesammelten Fragen können so zu einem Ausgangspunkt werden: für eine Konfliktbearbeitung, die Diskriminierung und Macht nicht nur mitdenkt, sondern als zentralen Teil ihrer eigenen Professionalität versteht. Vieles davon ist bereits in Ansätzen sichtbar – in machtkritischen Mediationsansätzen, in kommunalen Beratungsteams, die ihre Zusammensetzung hinterfragen, oder in Verfahren, die Schutzräume und Beteiligung neu austarieren. Die Einladung dieses Beitrags lautet deshalb: Die Fragen nicht nur zu lesen, sondern sie in der eigenen Praxis und Forschung weiter zu entwickeln.
- Kommunale Konfliktberatung ist ein externer, strukturierter Prozess, der Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, komplexe Konflikte – etwa bei Stadtentwicklung, Integration oder sozialen Spannungen – konstruktiv zu bearbeiten. Sie begleitet lokale Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft über einen längeren Zeitraum, um Handlungsspielräume zu erweitern, Perspektiven zu klären und Lösungen für ein besseres Miteinander zu entwickeln. Mehr unter: https://www.kommunale-konfliktberatung.de/ ↩︎
